Impressum
Offenlegung und allgemeine Informationen gemäß § 25 MedienG und § 5 ECG:
Rechtsform: Einzelunternehmen
Firmensitz:
Riley Ottenhof
Kirchdorf 12
4673 Gaspoltshofen
UID-Nr.: ATU75618226
GISA-Zahl: 32735451
Bankinformation:
Raiffeisenbank Grieskirchen
Name: Riley Ottenhof
IBAN: AT44 3473 6000 0173 5588
Kontakt:
Tel.: 0664 218 12 26
E-Mail: [email protected]
Mitglied der WKO: Gewerbeschein zur Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
01.07.2020
Website erstellt mit: Jimdo GmbH
Fotoquellen: Anthony de Kroon Unsplash
AGBs (Stand Mai 2024)
Mit Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Tierbetreuungsvertrages mit dem Auftragnehmer (Tierbetreuung Katzenurlaub Lion Paws, Tierbetreuer Riley Ottenhof) hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber (Tierbesitzer/in) die gegenständlichen AGB akzeptiert und deren sofortige Gültigkeit anerkannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggeber/innen oder Dritten, die von den Gegenständlichen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht bindend. Gesonderte Vereinbarungen, die von den gegenständlichen AGB abweichen, müssen ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden, ansonsten sind sie nicht gültig.
1. Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, und Betreuung des Tieres (Katze) im Zuge der Betreuung in der Tierpension.
Der Vertrag kommt mündlich oder schriftlich zwischen dem Tierbesitzer und dem Tierbetreuer zustande.
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2. Voraussetzungen
Das zu betreuende Tier darf unter keine ansteckenden und übertragbaren Krankheiten leiden!
Voraussetzung für die Betreuung ist ein gültiger Impfpass, der die regelmäßig durchgeführten Grundimpfungen enthält (Katzenseuche und Katzenschnupfen), des Weiteren muss eine Katze entwurmt und entfloht worden sein. Erwachsene Katzen, insbesondere Kater, müssen zudem kastriert sein.
Der Impfpass ist jedes Mal vor Antritt der Betreuung vorzulegen und wird bei der Abholung wieder ausgehändigt. Dies dient auch in einem medizinischen Notfall als wichtige Hilfe für die tierärztliche Betreuung Ihrer Katze.
3. Pflichten des Tierbesitzers
Der Tierbesitzer ist verpflichtet dem Tierbetreuer alle Gewohnheiten, eventuelle Gefahren und den Gesundheitszustandes inklusive Einschränkungen des Tieres genau zu erläutern, dies betrifft jegliche Verhaltensmuster aller Art, die für die Betreuung des Tieres in Zusammenhang stehen oder Verträglichkeit gegenüber anderen Katzen, aber auch Schmerzen und andere besondere Eigenheiten sind mitzuteilen.
Der Tierbesitzer bestätigt, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch den Tierbetreuer nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierbesitzers durchgeführt werden.
Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierbesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Pensions- und Besuchertiere. Wird eine Erkrankung oder eine Verhaltensauffälligkeit seitens des Tierbesitzers bewusst verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierbesitzers. Der Tierbetreuer übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden.
Unkastrierte Kater können durch ihr markierendes Revierverhalten eine erhebliche Geruchsbelästigung gegenüber unseren anderen Kund/innen und starke Verunreinigungen unserer Zimmer bzw. Zerstörung unserer Einrichtung verursachen. Wird ein unkastriertes Tier wider unseres Wissens zur Betreuung gebracht, wird eine Reinigungspauschale von 50 € in Rechnung gestellt.
Sind Zusatzgegenstände wie Spezialfutter, Pflegeartikel, Verbandsmaterial und Medikamente erforderlich, sind diese vom Tierbesitzer bereitzustellen oder aufgrund einer Sondervereinbarung durch den Tierbetreuer gegen Entgelt anzuschaffen.
4. Pflichten des Tierbetreuers
Der Tierbetreuer verpflichtet sich, die Tiere in ihrer Obhut in fürsorglicher und vertrauenswürdiger Weise, unter Beachtung des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, sowie dessen Nebenbestimmungen, zu betreuen.
Bei Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres wird der Tierbetreuer umgehend den Tierarzt seines Vertrauens (Kleintierpraxis Ottnang Dr. Michaela Huber OG) aufsuchen und umgehend den Tierbesitzer kontaktieren. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen bzw. zu übernehmen.
Fallen während des Betreuungszeitraumes außergewöhnliche Verhalten beim Tier auf, sind diese umgehend vom Tierbetreuer and den Tierbesitzer zu melden.
Verstirbt das Tier verbleiben die sterblichen Überreste beim Tierarzt. Der Tierbesitzer kann dann selbst entscheiden, was mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Etwaige Kosten sind ebenfalls vom Tierbesitzer zu tragen.
Entläuft das Tier, ist der Tierbetreuer verpflichtet, dies umgehend an den Tierbesitzer zu melden und alle erforderlichen Schritte einzuleiten (Informierung des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei, Tierdatenbanken informieren, …).
Bei Bedarf medikamentöser Behandlung
Wird vereinbart, dem Tier Medikamente einzugeben, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum schriftlich und detailliert zu erläutern. Der Tierbesitzer nimmt zur Kenntnis, dass der Tierbetreuer kein ausgebildeter Veterinärmediziner ist, die Medikamentengabe aber nach bestem Wissen und Gewissen ausführen wird und in besonderen Notfällen mit einem Tierarzt zusammenarbeitet.
5. Unterbringung und Betreuung
Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennenlerntermins die Gelegenheit, die baulichen Anlagen, in welchen die Katze untergebracht wird, in Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.
Dem Tierhalter ist bekannt, dass die Katzen grundsätzlich in Einzelhaltung betreut werden um unnötigen Stress und etwaige Auseinandersetzungen zwischen den Katzen vorzubeugen. Der Tierhalter erklärt sich mit dieser Haltungsform ausdrücklich einverstanden.
6. Preise, Gültigkeit von Angeboten und Stornierungsgebühr
Die Preise werden beim Erstgespräch besprochen und beim Vertragsabschluss akzeptiert. Sie richten sich nach dem Umfang der Betreuung basierend auf Betreuungszeit, Betreuungsart, eventuelle Fahrtkosten und etwaige Sondervereinbarungen. Der Tagespreis beträgt 18,00 € inkl. USt, je weitere Katze 7,80 € inkl. USt zzgl. vereinbarter Zusatzleistungen wie Medikamentengabe, etc.
Fallen Zusatzkosten an, die Aufgrund eines Mehraufwandes entstehen (Tierarztfahrten, Reinigungskosten, …) werden diese zusätzlich verrechnet und sind vom Tierbesitzer zu bezahlen. Die Zusatzkosten werden im Vorhinein mit dem Tierbesitzer besprochen, falls dieser erreichbar ist, ist dies nicht der Fall, steht es dem Tierbetreuer frei, nach Rücksprache mit einem Tierarzt zum Wohle des Tieres zu handeln (Entscheidung für eine OP, …)
Eine Stornierung des Aufenthalts ist baldest möglichst bekanntzugeben. Wird der Aufenthalt 7 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Antrittsdatum storniert, behält sich der Anbieter vor, eine Bearbeitungsgebühr von 54,00 € in Rechnung zu stellen.
7. Bezahlung
Die Kosten für die Betreuung werden im Nachhinein am Tag der Abholung in Rechnung gestellt und sind vor Ort bar zu bezahlen. Auf Wunsch ist auch eine Banküberweisung möglich, die vollständige Summe wird jedoch während oder kurz vor dem Aufenthalt in Rechnung gestellt und muss vor Abholung des Tieres zur Gänze beglichen worden sein.
8. Abholung
Der Tierbesitzer verpflichtet sich, der dem Tierbetreuer etwaige Verspätungen bei der Tierübergabe und auch Tierabholung unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
Bei Nichtabholung der Katze zum vereinbarten Zeitpunkt oder einvernehmlicher Verlängerung der Aufenthaltsdauer werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Es ist der Katzenpension vorbehalten, bei Nichtabholung der Katze einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. Bei Nichtabholung der Katze spätestens nach vier Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, die Katze ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
9. Haftung und Haftungsausschluss
Der Tierbetreuer haftet nicht für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Tieren oder für den etwaigen Verlust oder Tod dieser.
Der Tierbetreuer übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
Der Tierbesitzer wird die durch den Vertragsabschluss bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Betreuungsvertrages erheben, bearbeiten und speichern und vertraulich behandeln. Bekannt gewordene Informationen und Angelegenheiten des Tierbesitzers werden während und auch nach der Vertragsbeendigung nicht weitergeben. Zur Pflege des Tieres notwendige Dinge, wie z.B. Impfpass, Spielsachen, aber auch insbesondere beim Katzensitting Haustürschlüssel, etc. werden nach Vertragsbeendigung umgehend an den Tierbesitzer zurückgegeben.
Einwilligung zur Verwendung und Veröffentlichung von Foto und Videomaterial der Gasttiere:
Der Tierbesitzer willigt ein, dass Aufnahmen von seinem Tier auf der Internetseite des Tierbetreuers oder auf der Facebook bzw. Instagram Seite, veröffentlich werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen werden.
11. Schlussbestimmung
Der Tierbesitzer bestätigt, die AGB´s der Tierbetreuung Katzenurlaub Lion Paws gelesen und akzeptiert zu haben.